Bildungskredit Studium Antrag, Rückzahlung, Anspruch, Kredithöhe

Hier erhalten Sie mehr Informationen zum Bildungskredit beim Studium und zu den Themen Antrag, Rückzahlung, Anspruch sowie Kredithöhe. Anders als beim BAföG spielt das Einkommen der Schüler und Studenten keine Rolle.

Studienfinanzierung mit Bildungskredit Antrag, Rückzahlung, Anspruch, Kredithöhe
Bildungskredit

Was ist der Bildungskredit?

Der Bildungskredit ist dazu gedacht besondere Kosten, die durch die Ausbildung oder das Studium entstehen abzudecken, so zum Beispiel Kosten durch Schulgebühren, Materialien oder Exkurse. Der Bildungskredit ist ein zinsgünstiger Kredit der Studenten und Schüler gewährt wird, um ihre Ausbildung finanziell zu unterstützen.

Wer kann einen Bildungskredit beantragen?

Durch den Sachverhalt, dass es keinen Rechtsanspruch auf den Bildungskredit gibt, kann nicht jeder einen Kredit bekommen. Vielmehr besteht ein Gesamtbudget, welches beschränkt ist und nach seiner Verteilung erschöpft ist. Grundsätzlich zählen zum Personenkreis volljährige Schüler mit Ausbildung und Studenten sind berechtigt einen Bildungskredit zu beantragen, dazu zählen folgende Sachverhalte:

  • Zwischenprüfung eines Studiengangs bestanden
  • Teil 1 eines Konsekutivstudiengangs bestanden
  • Studenten die sich in einem Master- oder Magisterstudium befinden
  • ein Zusatz, Ergänzungs- oder Aufbaustudium betreiben

Gefördert werden kann nur, wer sich in einer Ausbildung befindet, die auch nach dem BAföG gefördert wird, dies gilt auch für Ausländer nach § 8 BAföG.

Bis zu welcher Förderungshöhe wird der Bildungskredit gefördert?

Die Auszahlungen betragen 300,00 € im Monat und können bis zu 24 Monate gezahlt werden. Somit beträgt die Kredithöhe insgesamt maximal 7.200,00 €.

Wie hoch sind die Kreditzinsen?

Die Kreditzinsen richten sich nach dem EURIBOR (European Interbank Offered Rate) plus 1 % Aufschlag.

Sonstige Anforderungen

Hier erfahren Sie noch mehr zu den Anforderungen an den Bildungskredit und sonstige Merkmale:

  • Sie müssen volljährig sein und dürfen das 36. Lebensjahr nicht vollendet haben
  • Inanspruchnahme bis zum Ende des 12. Studiensemesters
  • Förderung der Ausbildung bei ausländischen Bildungsinstituten und Praktika sind möglich
  • Inanspruchnahme neben der Zahlung von BAföG ist möglich

Wo muss ich einen Antrag stellen?

Interessierte müssen einen Kreditantrag beim Bundesverwaltungsamt in Köln beantragen.

Wie ist die Rückzahlung beim Bildungskredit geregelt?

In Raten von 120,00 € pro Monat wird der Kredit zurückgezahlt. Der Kredit wird fällig mit einer Frist von 4 Jahren nach der ersten Auszahlung. Die Rückzahlung kann teilweise oder auch ganz vorgenommen werden, je nach persönlicher Situation nach der Ausbildung oder dem Studium.

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