BAföG Förderung, Anspruch, Höhe, Höchstdauer, Arten, Rückzahlung, Antrag

BAföG Förderung, Anspruch, Höhe, Höchstdauer, Arten, Rückzahlung, Antrag

Die Leistungen des Bundesausbildungsförderungsgesetz BAföG richten sich an Schüler, Studenten und Auszubildende. Hier erhalten Sie Informationen zur Förderungsvoraussetzung, zur Förderungshöhe, den zuständigen Stellen für die Beantragung und Rückzahlung. Weiterhin zu den Rückzahlungsmodalitäten und einiges mehr.

Wer kann eine BAföG Förderung erhalten?

Förderungsfähig ist eine Ausbildung an der Schule. Insbesondere folgende Ausbildungsinstitute:

  • weiterführenden allgemein bildenden Schulen und Berufsfachschulen,
  • Fach- und Fachoberschulklassen,
  • Berufsfachschulklassen und Fachschulklassen,
  • Abendrealschulen, Abendgymnasien und Kollegs,
  • die Höheren Fachschulen und Akademien sowie Hochschulen.

Praktikum

Die Ausbildungsförderung wird auch für die Teilnahme an einem Praktikum geleistet, wenn das Praktikum einen Bezug zu einer Ausbildung hat.

Andere Leistungsträger

Stehen anderweitige Leistungsträger wie zum Beispiel die Arbeitsagentur zur Verfügung wird keine Leistung übernommen.

Fernunterricht

Die Leistung nach dem BAföG kann auch für die Teilnahme an Fernunterrichtslehrgängen geleistet werden, sofern Sie zum gleichen Abschluss führen wie bei einer zugelassenen Ausbildungsstätte vor Ort. Jedoch müssen die Institutionen nach dem Fernunterrichtsgesetz zugelassen sein.

Wer hat einen Anspruch auf BAföG?

Anspruch haben Schüler, Studenten und Auszubildende bis zum vollendeten 30. Lebensjahr. Bei Beginn eines Master Studienganges bis zum vollendeten 35. Lebensjahr. Ferner wer die persönliche Eignung besitzt das Ausbildungsziel zu erreichen und ein Bürger der EU ist.

Wie hoch ist die Förderung Förderung durch BAföG?

Unter Berücksichtigung der Familienangehörigen (Ehegatten, Lebenspartner, Eltern) und deren Einkommen und Vermögen wird berechnet, ob ein Anspruch besteht und wie hoch die Förderung ausfällt.

Einkommen und Vermögen

Sehr detailliert erklärt ist dieser Sachverhalt im BAföG §§ 21 – 25 welche die Einkommensanrechnung klären und den §§ 26 – 30 zuständig für die Vermögensanrechnung.

Freibeträge

Hier bei spielen auch die Freibeträge eine Rolle, sowie das elternunabhängige BAföG.

Wie lange kann das BAföG gefördert werden?

Die Höchstdauer beim BAföG richtet sich nach der Art der Förderung, also ob Sie Schüler oder Student sind.

Regelstudienzeit

Des Weiteren wird unterschieden nach der Regelstudienzeit, der Ausbildungsdauer, Abendgymnasium, Auslandsstudium, Erwerb von Sprachkenntnissen, Fernunterricht und schwerwiegende Gründe.

Förderungshöchstdauer

Im Einzelnen gilt nach § 15 BAföG das die Förderung für die Dauer der Ausbildung gezahlt wird, diese Regelung gilt vorwiegend für Schüler. Nach § 15a BAföG beträgt die Förderungshöchstdauer für Studenten die Regelstudienzeit die für ein Studium festgesetzt ist.

Sonderregelungen

Bei Bachelor Studiengänge meist 6 Semester und bei Master Studiengängen bis zu 9 Semester. Es gibt noch diverse Sonderregelungen und Härteregelungen welche Sie in den §§ 15, 15a und 16 BAföG für die Förderung im Ausland.

Studium im Ausland

Die Förderungshöchstdauer für ein Studium im Ausland beträgt 12 Monate und bei Spracherwerb 1 Semester, jedoch nicht für die Sprachen Französisch, Englisch, Latein und Deutsch, da dies in der Schule unterrichtet wurden.

Fernunterricht

Die Förderung für ein Fernunterricht beträgt nicht mehr als 12 Monate.

Welche Förderungsarten nach dem BAföG gibt es?

Grundsätzlich gibt es die zwei Förderarten. Zum einen die Normalförderung und zum anderen die Förderung mit Vollzuschuss.

Normalförderung

Normalförderung, dies bedeutet, dass die Förderung aus einem Teilzuschuss von 50 % besteht. Die andere 50 % werden als Darlehn vergeben und müssen zurückgezahlt werden. Diese Regelung gilt insbesondere für Studenten an Hochschulen und Akademien.

Vollzuschuss

Der Vollzuschuss gilt für Schüler. Dieser Personenkreis muss also die Förderung nicht zurückzahlen. Darüber hinaus kann ein Vollzuschuss auch für Behinderte, Schwangere und Auszubildende mit Kind gewährt werden. Hier gilt der Grundsatz, dass die Verlängerungszeiten als Vollzuschuss gewährt werden.

Wie ist die Rückzahlung von BAföG gestaltet?

Die Rückzahlung beginnt 5 Jahre nach dem Ende der Förderungshöchstdauer und beträgt monatlich 130,00 € unter Berücksichtigung von Freibeträgen. Dieser Betrag ist seit 2020 gültig.

Freibeträge

Die Freibeträge betragen für 2022 für den

  • Antragsteller 1605,00 €,
  • den Ehegatten beziehungsweise Lebenspartner 805,00 €
  • und für jedes Kind 730,00 €.

Rückzahlungshöhe und Rückzahlungsdauer

Die Rückzahlungshöhe des Darlehns überschreitet einen Betrag von 10.010,00 € nicht. Die maximale Rückzahlungsdauer beträgt 20 Jahre.

Wo kann ich BAföG Förderung beantragen?

Die Zuständigkeiten für einen Antrag auf BAföG unterscheiden sich nach der Zielgruppe:

  • BAföG für Schüler – so ist für Schüler das Amt für Ausbildungsförderung der Stadt- oder Kreisverwaltung am Wohnort der Eltern zuständig.
  • BAföG für Studenten – Für Studierende ist das Studentenwerk der jeweiligen Hochschule zuständig.
  • BAföG für Auszubildende – Für Auszubildende an Abendgymnasien, Fachschulen das Amt für Ausbildungsförderung, in dem Bezirk der Ausbildungsstätte.

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